Wie ist mein Oldtimer während der Restauration versichert?

Der Zahn der Zeit hat an Ihrem Oldie genagt oder Sie haben ein restaurierungswürdiges Fahrzeug erworben und sich entschlossen Ihr Bjoux einer Restaurationswerkstatt oder einem Garagisten anzuvertrauen.

Nebst der Vereinbarung des Restaurationsumfanges und  der Preisabsprache ist es wichtig, das Augenmerk auch auf die Versicherungsdeckung während der Restauration zu legen. Uns sind viele Fälle bekannt, bei denen der Eigentümer der Ansicht war, sein Fahrzeug sei während der Restauration automatisch durch die Werkstatt versichert. Dies ist leider nicht immer der Fall und kann zu grossen Deckungslücken führen. Wir zeigen Ihnen nachstehend einige Möglichkeiten auf:

Der Restaurator übernimmt die Versicherungsdeckung
 
Lassen Sie sich dies vom Restaurator schriftlich bestätigen, dass er während der gesamten Dauer (also vom Einlieferungsdatum bis zur endgültigen Abnahme) Ihr Fahrzeug über seine Geschäftssachversicherung abgesichert hat. Lassen Sie sich die Versicherungspolice zeigen (seriöse Firmen haben damit kein Problem). Unter der Position „fremde Motorfahrzeuge/Kundenfahrzeuge“ oder „Fahrzeuge in Restauration“ sollte eine ausreichende Vollwert-Versicherungssumme für die Risiken Feuer/Elementar, Einbruchdiebstahl und Wasser abgedeckt sein. Und dies nicht nur für Ihr Fahrzeug, sondern für alle sich in der Obhut des Restaurators befindlicher Exponate (also keine Erstrisiko-Deckung, denn hier besteht die Gefahr, dass die vereinbarte Versicherungssumme im Schadenfall nicht für alle Geschädigten ausreicht).

Trotzdem können im Schadenfall  bei dieser Variante Deckungslücken entstehen. So hat z.B. die Werkstatt  vergessen die Prämie fristgerecht zu begleichen oder die Versicherungssumme reicht nicht für alle im Zeitpunkt des Schadenfalls in der Werkstatt stehenden Kundenfahrzeuge aus.

Ein weiteres Problem könnte entstehen, wenn das Fahrzeug nicht bei einem Einbruchdiebstahl entwendet wird, sondern während der ordentlichen Öffnungszeiten; hier spricht man von einem einfachen Diebstahl. In der Regel deckt die Geschäftssachversicherung den einfachen Diebstahl nicht ab. Hier müsste die Werkstatt für den Verlust einstehen. Gerade für kleinere Betriebe könnte dies bei  teureren Fahrzeugen zur Existenzgefährdung führen und Sie könnten auf Ihren Forderungen sitzen bleiben.

Sie sorgen selbst für die Versicherungsdeckung

Wir empfehlen, in jedem Falle mindestens eine Teilkaskoversicherung abzuschliessen. So ist Ihr Fahrzeug auch während der Restaurationsphase zumindest gegen die klassischen Grunddeckungen (Feuer/Elementar, Einbruchdiebstahl, Wasser etc.) versichert. Klären Sie mit der Versicherung ab, ob das Fahrzeug auch bei einem allfälligen Transport versichert ist. Je nach Gesellschaft kann zudem während des Jahres die Versicherungssumme angepasst werden.
 

Unsere Empfehlung

In der BELMOT SWISS-Kaskoversicherung können sie während der Restaurationszeit eine flexible Versicherungssumme vereinbaren. Diese kann je nach Restaurationsstand jederzeit angepasst werden. D.h. wenn grössere Arbeiten durchgeführt wurden wird die Versicherungssumme nach oben entsprechend angehoben. Dadurch ist Ihr Fahrzeug während der Restaurationszeit immer ausreichend versichert.

Und nicht zu vergessen: Unsere Deckung umfasst u.a.  auch den vorgängig beschriebenen „einfachen“ Diebstahl in der Werkstatt. Aber auch der Transport von der Werkstatt zur Malerei und umgekehrt, z.B.  auf einem Anhänger, wäre versichert.

Es lohnt sich also, mit uns zu sprechen, wir beraten Sie gerne!