Ratgeber
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Versicherungsbegriffe und Ihre Bedeutung
Der Marktwert reicht oft nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten im Schadenfall auszugleichen. Diese Lücke kann mit der Vereinbarung des „Wiederherstellungswertes“ geschlossen werden. Es werden dabei die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten bis zum versicherten Wiederherstellungswert entschädigt.
Der Marktwert reicht oft nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten im Schadenfall auszugleichen. Diese Lücke kann mit der Vereinbarung des „Wiederherstellungswertes“ geschlossen werden. Es werden dabei die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten bis zum versicherten Wiederherstellungswert entschädigt.
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen.
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