Unverschuldeter Unfall - wie werde ich entschädigt?

Stellen Sie sich vor: Sie stehen an einem Rotlicht und der Hintermann fährt ungebremst in Ihren Old-/Youngtimer und Ihr Fahrzeug erleidet dabei Totalschaden... Sie denken sich, die Haftpflichtversicherung des schuldigen Hintermannes übernimmt die vollen Kosten. Dem ist nicht so...

Bei einem von Ihnen nicht verschuldeten Verkehrsunfall, bei welchem Ihr Old-/Youngtimer beschädigt wird, muss der Haftpflichtversicherer des Schädigers für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen.

Dabei wird das Fahrzeug von einem Fahrzeugexperten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besichtigt. Dieser beurteilt, ob es sich um einen Totalschaden handelt.

Bei einem Totalschaden erfolgt – gemäss Schweizer Haftpflichtrecht – die Entschädigung zum sogenannten Zeitwert. Und nun hier liegt nun das Problem. Die eine Gesellschaft versteht unter dem Zeitwert den Marktwert, den das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles hatte. Andere wiederum gehen vom effektiven Zeitwert aus, welcher viel tiefer als der Marktwert ist. Bei einem über zehnjährigen Fahrzeug wird dabei in der Regel noch 15% bis 20% vom seinerzeitigen Katalogpreis vergütet! Bei beiden Varianten wird zudem ein allfälliger emotionaler Wert oder die Historie des Oldtimers nicht berücksichtigt.

Die BELMOT Swiss Oldtimer-Kaskoversicherung übernimmt in solchen Fällen die Differenz zwischen der Zahlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers und der bei der BELMOT Swiss, gemäss Vertrag, versicherten Summe.

Also: Es lohnt sich, für Ihren Old-/Youngtimer eine Voll-/All Risk-Kaskoversicherung abzuschliessen.